Hausarzt-Vermittlungsfall: Dringliche Terminvergabe

Der „Hausarzt‑Vermittlungsfall“ ist seit Januar 2023 ein Instrument des Gesetzgebers, um bei zunehmenden Wartezeiten auf Facharzttermine medizinisch dringliche Fälle gezielt und zeitnah zu vermitteln. Grundsätzlich halten wir diese Steuerung für sinnvoll, in der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch auch ein relevantes Missbrauchs‑ bzw. Fehlanwendungspotential, weshalb wir klare Kriterien für unsere Praxis definiert haben.

Voraussetzungen für einen Hausarzt‑Vermittlungsfall in unserer Praxis
  1. Ein Vermittlungsfall ist ausschließlich über eine mit uns eng kooperierende Hausarzt-Praxis möglich.
  2. Der Hausarzt stellt eine dringliche Beschwerde fest, die nach seiner Einschätzung eine zeitnahe Vorstellung beim Facharzt erfordert.
  3. Nicht der Patient selbst, sondern der Hausarzt oder seine nicht‑ärztlichen Mitarbeiterinnen nehmen über unseren „direkten Draht“ telefonisch Kontakt zu uns auf und vereinbaren den Termin.
  4. Der Überweisungsschein mit klar formulierter Fragestellung muss im Anschluss umgehend per Fax an unsere Praxis übermittelt werden.
  5. Eine spätere Terminverschiebung ist bei solchen Vermittlungsfällen in der Regel nicht möglich bzw. wir nicht mehr priorisiert.
Vermittlungsfälle durch uns noch unbekannte Zuweiser

Bitte beachten Sie: In der Regel kooperiert Ihr (uns noch nicht bekannter) Hausarzt bereits eng mit einem anderen Urologen bzw. Gastroenterologen; in diesen Fällen sollte die Überweisung bevorzugt an diesen vertrauten Facharzt erfolgen. Selbstverständlich prüfen wir im Einzelfall auch Vermittlungsfälle durch uns noch nicht bekannte Hausärzte. Hier sind die Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit jedoch höher – Mißbrauch führt zum Ausschluss der Praxis.

12. November 2023