Der “Hausarzt Vermittlungsfall” ist seit Januar 2023 ein neues Instrument, das der Gesetzgeber aufgrund zunehmend längerer Wartezeiten auf Termine beim Facharzt für eine gesteuerte Terminvergabe medizinisch dringlicher Fälle eingeführt hat.
Wir halten dies zwar grundsätzlich für eine sinnvolle Maßnahme, allerdings zeigte sich bereits schnell ein hohes Missbrauchspotential.
Folgende Bedingungen gelten:
- Wichtig: ein Vermittlungsfall ist nur durch einen uns gut bekannten Hausarzt möglich.
- Der Hausarzt stellt eine dringliche Beschwerde fest, die nach seiner Einschätzung eine zeitnahe Vorstellung bei einem Facharzt bedarf.
- Nicht der Patient, sondern der Hausarzt selbst oder seine nicht-ärztlichen Mitarbeiterinnen rufen über den “direkten Draht” bei uns an und vereinbaren telefonisch einen Termin.
- Der Überweisungsschein mit der Fragestellung sollte unmittelbar per Fax übermittelt werden.
- Eine Terminverlegung in der Folge ist in der Regel nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Selbstverständlich prüfen wir im Einzelfall auch einen Vermittlungsfall unbekannter Zuweiser, aber die Hürden zum Nachweis der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit sind hierbei höher. Grundsätzlich kooperiert Ihr (uns nicht bekannter) Hausarzt mit Sicherheit mit einem anderen Urologen bzw, Gastroenterologen – dorthin sollte die Überweisung entsprechend analog erfolgen.